Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 146. Sitzung am 17. Dezember 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/7093 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes - Drucksache 18/6879 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:

"c) Folgender Satz wird angefügt:

"Die in Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie in Satz 2 genannten Beträge erhöhen sich ab dem Jahr 2017 entsprechend Absatz 2 Satz 2 bis 5." "

Fristablauf: 07.01.16
Initiativgesetz des Bundestages