Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/5579 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts - Drucksache 19/4851 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 8 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. Absatz 4 wird wie folgt geändert:

"Die Bundeszentralstelle kann hierzu mit allen zuständigen Stellen im In- und Ausland unmittelbar verkehren." "

2. Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

"3 . Absatz 5 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 14.12.18
Erster Durchgang: Drucksache. 383/18 (PDF)