Antrag des Freistaats Thüringen
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Punkt 4 der 929. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2014

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Einerseits zielt das Gesetz darauf ab, Erwerbstätigen die Übernahme von Pflegeaufgaben zu erleichtern, indem die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Auszeiten zur Pflege von Angehörigen verbessert werden.

Andererseits wird mit der Heraufsetzung der Betriebsgröße für den Anspruch auf Familienpflegezeit der Kreis der anspruchsberechtigten Beschäftigten wieder eingeschränkt.

Im Sinne einer konsistenten Zielerreichung und vor dem Hintergrund der bisher ohnehin geringen Fallzahlen bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit sollte bei der künftigen Weiterentwicklung des Gesetzes eine Absenkung der Betriebsgröße als Zugangsvoraussetzung in Auswertung der vorgesehenen Evaluation einen herausgehobenen Stellenwert einnehmen.