Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.