Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 4. Dezember 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 18/3443 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung - Drucksachen 18/2586, 18/3008 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 26.12.14
Erster Durchgang: Drucksache. 393/14 (PDF)

1. Die Bezeichnung wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes".

2. In Artikel 4 werden in § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 die Wörter "nach dem 1. Oktober 2010 entstanden sind" durch die Wörter "über das Ziel des Tagesbetreuungsausbaugesetzes hinausgehen" ersetzt.

3. Nach Artikel 4 wird folgender Artikel 5 eingefügt:,Artikel 5

Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich

Das Gesetz über den Lastenausgleich in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

4. Der bisherige Artikel 5 wird Artikel 6.