Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/5578 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts - Drucksache 19/4852 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe c werden die Wörter "der gleichgeschlechtlichen Ehe" gestrichen.

Fristablauf: 14.12.18
Erster Durchgang: Drucksache. 385/18 (PDF)