Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Drucksache 19/5563 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels - Drucksache 19/4727 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 Buchstabe a wird wie folgt geändert:

2. Nach Nummer 18 wird folgende Nummer 19 eingefügt:

"19. § 20 wird wie folgt geändert:

3. Die bisherigen Nummern 19 bis 21 werden die Nummern 20 bis 22.

4. Die bisherige Nummer 22 wird Nummer 23 und wird wie folgt gefasst:

"23. § 27 wird wie folgt gefasst:

" § 27 Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Rahmen der Vorgaben der Artikel 27 und 27a der Richtlinie 2003/87/EG den Ausschluss von Kleinemittenten aus dem europäischen Emissionshandelssystem auf Antrag des Anlagenbetreibers sowie weitere Erleichterungen für Kleinemittenten zu regeln, insbesondere

5. Die bisherigen Nummern 23 bis 31 werden die Nummern 24 bis 32.

Fristablauf: 14.12.18
Erster Durchgang: Drucksache. 387/18 (PDF)