Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13314 - den von den Abgeordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts - Drucksache 016/8442 - in beigefügter Fassung angenommen.

Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts

vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch ... geändert worden ist wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Inkrafttreten


Fristablauf: 10.07.09
Initiativgesetz des Bundestages