Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2008 zur Lage in Simbabwe

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 115580 - vom 5. August 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Juli 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Präsidentschaftswahlen am 27. Juni 2008 stattfanden, obwohl sich der Präsidentschaftskandidat Tsvangirai aufgrund zunehmender Gewalt und zunehmender Beschränkungen der Oppositionspartei und ihrer Anhänger zurückgezogen hatte,

B. in der Erwägung, dass Beobachter der SADC, des Panafrikanischen Parlaments und der AU verlautbarten, dass die Wahlen von Gewalt untergraben gewesen seien, dass sie weder den Normen der AU noch denjenigen der SADC entsprochen haben und dass sie nicht den Willen der Bevölkerung widerspiegelten,

C. in der Erwägung, dass am 29. März 2008 Wahlen zum Unterhaus und zum Senat von Simbabwe, die Präsidentschaftswahlen und die Wahlen zu den lokalen Körperschaften stattfanden,

D. in der Erwägung, dass gemäß den von der Wahlkommission des Landes verkündeten offiziellen Ergebnissen die Oppositionspartei Bewegung für Demokratischen Wandel (MDC) die Mehrheit der Sitze im Unterhaus errang, während bei der Präsidentschaftswahl 47,9% der Stimmen für Morgan Tsvangirai und 43,2% für Robert Mugabe abgegeben wurden,

E. in der Erwägung, dass die Bekanntgabe der Ergebnisse der Präsidentschaftswahl mehrere Wochen lang verzögert wurde, wodurch die Glaubwürdigkeit und die Transparenz des Wahlvorgangs untergraben wurden,

F. in der Erwägung, dass Robert Mugabe vor den Stichwahlen erklärt hat, dass die oppositionelle MDC niemals die Herrschaft in Simbabwe übernehmen werde und er bereit sei, dafür zu kämpfen, dass sie nicht an die Macht kommt,

G. in der Erwägung, dass im Vorfeld der zweiten Runde der Präsidentschaftswahl Aktivisten und Anhänger der Opposition Opfer von staatlich finanzierter Gewalt, Folter, Einschüchterung und willkürlichen Verhaftungen wurden und der MDC zufolge mindestens 86 ihrer Anhänger getötet und 200.000 aus ihren Häusern vertrieben wurden,

H. in der Erwägung, dass Morgan Tsvangirai im Laufe der Wahlkampagne mehrfach festgenommen worden war, von bewaffneten Soldaten verfolgt wurde und sich gezwungen sah, in der Niederländischen Botschaft in Harare Schutz zu suchen,

I. in der Erwägung, dass der Generalsekretär der MDC, Tendai Biti, am 12. Juni 2008 verhaftet und wegen Subversion und Verrat angeklagt wurde,

J. in der Erwägung, dass die staatlichen Medien keine Wahlspots der MDC gesendet haben, wodurch eine freie und faire Wahlkampagne verhindert wurde; in der Erwägung ferner, dass die von der MDC für den 22. Juni 2008 in Harare geplante Wahlkundgebung von gewalttätigen Anhängern der Afrikanischen Nationalen Union Simbabwe - Patriotische Front (ZANU-PF) behindert wurde,

K. in der Erwägung, dass der Präsident des Afrikanischen Nationalkongresses ANC, Jacob Zuma, am 24. Juni 2008 erklärte, die Lage in Simbabwe sei "außer Kontrolle geraten", und eine sofortige Intervention der Vereinten Nationen und der SADC forderte,

L. in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die von der Regierung von Simbabwe finanzierte Welle von Gewalt letztlich einmütig verurteilt hat, aufgrund des Wiederstands von Südafrika jedoch darauf verzichtet hat, diese Wahlen für rechtswidrig zu erklären,

M. in der Erwägung, dass die Afrikanische Union keine Einigung in Bezug auf Leitlinien oder einen eindeutigen Zeitplan für den Beginn und den Abschluss von Verhandlungen erzielte und darüber hinaus die Zerrüttungen innerhalb der Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika (SADC) einen Dialog unwahrscheinlich erscheinen lassen;

N. in der Erwägung, dass Journalisten belästigt und eingeschüchtert und ausländische Journalisten an der Einreise gehindert wurden,

O. in der Erwägung, dass die Polizei Aktivisten der Zivilgesellschaft, u.a. Mitglieder kirchlicher zivilgesellschaftlicher Gruppen in Harare, willkürlich festnahm und mehrere Nichtstaatliche Organisationen und Hilfsagenturen ihre Tätigkeit einstellen mussten,

P. in der Erwägung, dass die vom Präsidenten Südafrikas Thabo Mbeki jahrelang praktizierte "stille Diplomatie" hinsichtlich der politischen Lage in Simbabwe leider zu keinen greifbaren Ergebnissen geführt hat, und dass seine beträchtlichen Sympathien für Mugabe schließlich dazu geführt haben, dass die Opposition in Simbabwe sich geweigert hat, ihn als Vermittler zu akzeptieren,

Q. in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Krise in Simbabwe auf die Nachbarländer und insbesondere auf Südafrika überschwappen,

R. in der Erwägung, dass einem Bericht der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation und des Welternährungsprogramms zufolge zwischen Juli 2008 und September 2008 schätzungsweise 2 Millionen Menschen in Simbabwe Hunger leiden werden und diese Zahl im Zeitraum zwischen Januar und März 2009 voraussichtlich auf 5,1 Millionen ansteigen wird,

S. in der Erwägung, dass in Simbabwe jedes zehnte Kind vor seinem fünften Geburtstag stirbt und die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer 37 Jahre und für Frauen 34 Jahre beträgt,