Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten in Beratungsgremien der Europäischen Union für das Gremium der Kommission "Generaldirektoren für Berufliche Bildung"
(DGVT)

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um das Gremium der Kommission "Generaldirektoren für Berufliche Bildung" (DGVT) ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.