Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Bundesregierung zum Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens KOM (2005) 252 endg.; Ratsdok. 10326/05

Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 10. Oktober 2005

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,
der Bundesrat hat mit Beschluss vom 23. September 2005 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshofs über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens Stellung genommen (Drucks. 596/05(B) HTML PDF ).

Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung des Bundesrates, dass dessen Stellungnahme gern. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU (EUZBLG) maßgeblich zu berücksichtigen sei.

Es handelt sich lediglich um eine Mitteilung der Kommission, mit der diese einen Diskussionsprozess über eine Verbesserung der Kontrolle von Gemeinschaftsausgaben anstoßen möchte. Ein Vorschlag zu einem konkreten Rechtssetzungsvorhaben liegt nicht vor. Demnach können die Verwaltungsverfahren der Länder durch die Mitteilung der Kommission nicht im Schwerpunkt betroffen sein.


Mit freundlichen Grüßen
Hans Eichel