Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs (2005/2249(INI))

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 732/05(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union das Ziel gesetzt hat, dem Klimawandel Einhalt zu gebieten, und als Ziel auf globaler Ebene vorgeschlagen hat, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf 2°C gegenüber dem vorindustriellen Stand zu begrenzen,

B. unter Hinweis auf die Feststellung in seiner Entschließung vom 16. November 2005, dass die Industriestaaten weitreichende Emissionssenkungen - 30 % bis zum Jahr 2020 und 60-80 % bis zum Jahr 2050 - vornehmen müssen,

C. in der Erwägung, dass der Beitrag des Luftverkehrs zum Klimawandel erheblich ist und rasch zunimmt,

D. in der Erwägung, dass in dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen zu Klimaänderungen (UNFCCC) und des Kyoto-Protokolls hierzu sowie in anderen internationalen Vertragswerken im Bereich des Klimawandels keinerlei Verpflichtung für den internationalen Luftverkehr vorgesehen ist,

E. in der Erwägung, dass die Europäische Union bei der Bekämpfung des Klimawandels eine Vorreiterrolle spielen und durch regionale und frühzeitige Maßnahmen ein Beispiel dafür bieten sollte, wie die Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima bewältigt werden können,

Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union

Geltungsbereich eines Systems für den Luftverkehr

Ursprüngliche Zuteilung

Zuteilungsmethode


1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0433.