Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Expertengruppen der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2011 - 2014))

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) ist um die Expertengruppen der Kommission

im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2011 - 2014)1 ergänzt worden. Diese Expertengruppen ersetzen und strukturieren die mit Beschluss des Bundesrates in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 20102 eingesetzten Arbeitsgruppen der Kommission inhaltlich neu.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gruppen je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.