Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 127. Sitzung am 14. November 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses - Drucksache 19/15152 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 - Drucksache 19/14103 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.12.19
Erster Durchgang: Drucksache. 396/19 (PDF)