Beschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 29. November 2018 zu dem von ihm verabschiedeten Vierten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Drucksachen 19/5522, 19/6000 - den beigefügten Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 19/6106 angenommen.

Deutscher Bundestag Drucksache 19/6106
19. Wahlperiode 27.11.2018

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/5522, 19/6000 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Tierschutzgesetz enthält für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen eine Ausnahme vom Betäubungsgebot. Diese Ausnahme gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2018. Es werden verschiedene Verfahren anstelle der betäubungslosen Ferkelkastration diskutiert. Dies sind beispielsweise die Durchführung des Eingriffs unter (Voll-)Narkose, die Impfung gegen Ebergeruch und die Jungebermast. Alle Verfahren weisen Vor- und Nachteile auf. Für die Durchsetzung im Markt müssen alle diese Alternativen unterstützt werden. Eine Verschiebung der Frist ist zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden.

Bei der Umsetzung auf das ab 1. Januar 2019 geltende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration sind in den vergangenen Jahren deutliche Versäumnisse sichtbar geworden, die eine Fristverlängerung aus Tierschutzgründen notwendig machen. Deutschland soll beim Tierschutz eine Spitzenposition einnehmen. Diese Versäumnisse dürfen sich deshalb nicht wiederholen. Die Tierhaltung in Deutschland werden wir kontinuierlich weiterentwickeln. Ziel sind Lösungen, die das Wohl der Tiere in der gesamten Breite weiter verbessern. Wir werden uns dabei an den Erwartungen der Bevölkerung ebenso orientieren wie an den ökonomischen Gegebenheiten der Betriebe. Denn eine umwelt- und tiergerechte Lebensmittelherstellung erhält eine immer größere Bedeutung in der Gesellschaft. Aber auch die Landwirtschaft benötigt Planungssicherheit und Klarheit darüber, wie die höheren Anforderungen finanziert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

Berlin, den 27. November 2018
Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion
Andrea Nahles und Fraktion