Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

A

Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 14. November 2019 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb bei nächster Gelegenheit, die folgenden Punkte aufzugreifen: