Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Entwicklung
(2015)

Brüssel, den 7.2.2014
C(2014) 669 final

Herrn Stephan WEIL
Bundesratspräsident
Leipziger Straße 3 - 4
D - 10117 BERLIN

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Entwicklung(2015) {COM (2013) 509 final}.

2015 hat die Völkergemeinschaft die einzigartige Gelegenheit, eine neue Entwicklungsagenda zu beschließen, die den gegenwärtigen Herausforderungen angemessen Rechnung trägt. Um die Bedeutung dieses Jahres auf europäischer Ebene stärker herauszustellen, hat die Europäische Kommission 2015 zum Europäischen Jahr der Entwicklung ausgerufen.

Bei dem Europäischen Jahr der Entwicklung 2015 handelt es sich im Grunde um ein Kommunikationsinstrument. Der Schwerpunkt liegt darin, eine möglichst breite Öffentlichkeit in der EU über die gegenwärtige Debatte der Entwicklungspolitik zu informieren, das Interesse an der Politikgestaltung zu erhöhen und die weltweiten Verflechtungen stärker ins Bewusstsein der Bürger zu rücken.

Grundlage für sämtliche Kommunikationstätigkeiten im Europäischen Jahr der Entwicklung 2015 sind die jüngeren Mitteilungen "Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel" { KOM (2011) 637 endgültig) und "Ein würdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt "{COM (2013) 92 final}.

Wie das Europäische Jahr der Entwicklung(2015) stützen sich auch die Kommunikationstätigkeiten während dieses besonderen Jahres auf ein umfassendes und vorausschauendes Konzept. Dies gilt sowohl für die wichtigsten zu behandelnden Themen als auch für das Spektrum der einzubeziehenden Interessenträger. Die Diskussionen über die Post-2015-Entwicklungsagenda und die Folgemaßnahmen zu Rio+20 bilden einen wesentlichen Teil dieser Strategie.

Das Europäische Jahr der Entwicklung(2015) ermöglicht die Verbreitung der Inhalte der jüngsten Mitteilungen, die über die Entwicklungspolitik im traditionellen Sinne hinausgehen. Diese beiden Mitteilungen tragen in der Tat zu einem Paradigmenwechsel in der Entwicklungspolitik der EU bei.

In der Agenda für den Wandel wird deutlich herausgestellt, dass die Beseitigung der Armut ohne nachhaltiges und integratives Wachstum, die Wahrung der Menschenrechte und eine verantwortungsvolle Staatsführung nicht möglich ist. Darüber hinaus unterstreicht die Mitteilung "Ein würdiges Leben für alle", dass die grundlegenden Ziele der Armutsbeseitigung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung untrennbar miteinander verbunden sind und nach integrierten und konkreten Maßnahmen im Bereich Entwicklungspolitik verlangen.

Wie vom Bundesrat angesprochen und in den früheren europäischen Jahren deutlich gemacht, ist es von äußerster Wichtigkeit, alle Maßnahmen dezentral und so bürgernah wie möglich zu organisieren. Deshalb wird mit dem Vorschlag für einen Beschluss über das Europäische Jahr der Entwicklung(2015) eine aktive und umfassende Beteiligung eines breiten Spektrums an Interessenträgern angestrebt. Besonders wichtig ist es, dem unterschiedlichen Informationsbedarf der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.

Um die Maßnahmen dezentral und somit bürgernäher zu organisieren, hat die Kommission nationale Arbeitsprogramme auf Ebene der Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Innerhalb dieser nationalen Arbeitsprogramme wird jedem Mitgliedstaat empfohlen, die nationale, regionale und kommunale Ebene zu koordinieren, um eine sinnvolle Arbeitsverteilung zu gewährleisten. Die vorgeschlagene Frist zur Einreichung der nationalen Arbeitsprogramme könnte verlängert werden, da die Erörterungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat noch nicht abgeschlossen sind Die Finanzmittel werden im Rahmen einer einzigen Haushaltslinie bereitgestellt.

Neben der Unterstützung durch nationale Arbeitsprogramme plant die Kommission ferner eine umfassende Beteiligung der Zivilgesellschaft. Unter anderem bezieht die Kommission das Europäische Jahr der Entwicklung(2015) in das "Forum für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit" (DEAR) ein.

Die Kommission setzt sich weiterhin für die allgemeine Ratifizierung und Umsetzung der vier Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IA0) ein, wozu auch die Konvention Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehört. Die Teilnahme der Kommission an der III Globalen Konferenz zu Kinderarbeit, die vom 8.-10. Oktober 2013 in Brasilia stattfand, hat dieses Engagement verdeutlicht. Bei dieser Konferenz berichtete die £40 über die seit 2000 erzielten Fortschritte, wonach die Kinderarbeit insgesamt um ein Drittel abgenommen hatl

Die MO-Mitglieder haben sich in der Erklärung von Brasilia verpflichtet, die Bemühungen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit bis 2016 zu beschleunigen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Armut, Verwundbarkeit und Ungleichheit mittels eines ganzheitlichen und integrierten Ansatzes bekämpft werden. Wie in der Mitteilung "Ein menschenwürdiges Leben für alle" im Rahmen der Post-2015-Entwicklungsagenda erwähnt, kommen der verbesserte Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Gesundheitswesen und Bildung sowie die Bereitstellung angemessener Nahrungsmittel und Sozialleistungen Familien und Kindern zugute.

Die Kommission ist besonders besorgt über die Auswirkungen des Handels auf die Kinderarbeit: Die Komplexität dieses Themas sollte unter dem Gesichtspunkt gesehen werden, dass nur ein geringer Teil der schlimmsten Formen der Kinderarbeit auf den internationalen Handel zurückzuführen ist, und dass der Handel zusammen mit anderen politischen Maßnahmen und Instrumenten eine positive Rolle bei der Förderung von 1 IAO-Bericht "Marking Progress against Child Labour" September 2013 http//www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/ed_norm/ipec/documents/publication/wcms/221513.pdf

Entwicklung und Wachstum spielt. Die Kommission unterstützt aktiv die Unternehmenspraktiken zur Übernahme sozialer Verantwortung In der EU-Entwicklungspolitik werden zunehmend Synergieeffekte mit dem Privatsektor erzielt, da die Notwendigkeit erkannt wurde, im Rahmen der Verpflichtungen von Brasilia zur nachhaltigen Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit wirksame Maßnahmen entlang der gesamten Lieferkette zu fördern und zu unterstützen.

Die Kommission hofft, mit ihren Ausführungen den Bedenken des Bundesrates Rechnung getragen zu haben, und sieht der Fortsetzung unseres politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen