Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2014: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1001 Titel 636 04 Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte - bis zur Höhe von 16.500 T€

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 2. Dezember 2014
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1001 Titel 636 04 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 16.500 T€ zu leisten.

Höhere Ausgaben bei den Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln für Altenteiler führen zu Mehrausgaben beim Bund, der die Leistungsaufwendungen für die Altenteiler trägt, soweit sie nicht durch deren Beiträge und den Solidarzuschlag der aktiven Landwirte gedeckt sind. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 37 KVLG 1989.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter