Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 127. Sitzung am 14. November 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/15151 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung - Drucksache 19/13829 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.12.19
Erster Durchgang: Drucksache. 364/19 (PDF)

Artikel 1 Nummer 9 wird wie folgt geändert:

1. § 141 wird wie folgt geändert:

2. In § 142 Absatz 2 werden nach den Wörtern "ein Pflichtverteidiger" die Wörter "gemäß § 141 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3" eingefügt und werden die Wörter "und hat der Beschuldigte keinen Antrag nach § 141 Absatz 1 Satz 1 gestellt" gestrichen.

3. In § 143a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter "zwei Wochen" durch die Wörter "drei Wochen" ersetzt.