Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2014 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 2304 Titel 687 02 Zahlungen an die Asiatische Entwicklungsbank, an den Asiatischen Entwicklungsfonds sowie an den Sonderfonds für Technische Hilfe - bis zur Höhe von 16.347 TEuro

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 4. Dezember 2014
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 2304 Titel 687 02 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 16.347 T€ zu leisten.

Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Zahlung von Beiträgen an den Asiatischen Entwicklungsfonds seit dem Haushaltsjahr 2007 von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Verpflichtung erst dann zu erfüllen, wenn auch andere Geberländer ihren Zahlungen nachgekommen sind. Die USA haben ihre Beiträge im Oktober 2014 gezahlt, sodass jetzt auch die Bundesrepublik Deutschland ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen muss. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einem längerfristigen internationalen Vertrag (Beitragsurkunde).

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren, erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter