Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen
(Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG)

Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.