Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"

973. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2018

A

1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3, Artikel 106 Absatz 5a Satz 3, Artikel 106 Absatz 6 Satz 5, Artikel 107 Absatz 2 Satz 1 und Artikel 143c Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat erinnert an die Zusage der Bundesregierung, dass die Verpflichtung der Länder, zur Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" beizutragen, mit dessen vollständiger Tilgung entfällt. Auf der Grundlage der im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2018 veranschlagten Zinsausgaben wird dieser Zeitpunkt voraussichtlich bereits am 8. Dezember 2018 eintreten. Bei der Umsetzung der Zusage des Bundes geht der Bundesrat daher davon aus, dass auch der für das Jahr 2018 den Ländern anteilig zustehende Betrag in Höhe von voraussichtlich 140 Millionen Euro den Ländern zur Verfügung gestellt wird. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, entsprechend der Vorgehensweise bei der nachträglichen Spitzabrechnung der Bundesbeteiligung an den Integrationskosten der Länder und Kommunen auch bezüglich der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" nach Kenntnis des genauen Volltilgungszeitpunktes eine nachträgliche, taggenaue Abrechnung der Kompensationsleistungen der Länder für das Jahr 2018 und eine entsprechende nachträgliche lastengerechte Zuordnung durch Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder im Jahr 2019 vorzusehen.