Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
(Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 128. Sitzung am 15. November 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Drucksachen 19/15127, 19/15197 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG) - Drucksache 19/14746 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.12.19
Initiativgesetz des Bundestages

1. In § 2 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe " § 23 Absatz 1" die Angabe "und 1a" eingefügt.

2. § 7 wird wie folgt geändert:

3. In § 8 wird die Angabe "31. August" durch die Angabe "30. September" ersetzt.

4. § 11 wird wie folgt geändert:

5. § 15 wird wie folgt geändert:

6. In § 19 wird die Angabe " § 4 Absatz 5," gestrichen.

7. In § 21 Absatz 3 wird die Angabe "31. Januar" durch die Angabe "30. September" ersetzt.

8. § 24 wird wie folgt gefasst:

" § 24 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) § 11 Absatz 1 und 2 tritt

Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben.";