Antrag des Freistaates Sachsen
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
(Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG)

Punkt 21b der 983. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2019

Der Bundesrat möge verlangen, dass zu dem Gesetz der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes aus folgendem Grund einberufen wird:

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist in der Weise zu überarbeiten, dass zusätzliche Belastungen durch sogenannte "Carbon-Leakage-Risiken" insbesondere für energieintensive kleine und mittlere Unternehmen verringert werden.

Begründung:

Ein entsprechender Carbon-Leakage-Schutz sollte auch für kleinere und mittlere Unternehmen gegeben sein. Ein Anliegen mit gleicher Zielrichtung hat der Bundesrat bereits in seiner Sitzung am 8. November 2019 (vgl. BR-Drs. 533/19(B) HTML PDF , Ziffern 3 und 5) beschlossen.

Die derzeitigen Regelungen des BEHG könnten dazu führen, dass mehrere 10 000 mittelständische Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes einen zusätzlichen Preis auf CO₂ zahlen müssen. Betroffen wäre praktisch die gesamte Industrie von der Baustoffindustrie über die Chemie bis hin zu Keramik und der Metallbearbeitung. Während allerdings große Anlagen im EU-ETS richtigerweise durch diesbezügliche Carbon-Leakage-Maßnahmen vor Wettbewerbsverzerrungen geschützt sind, fehlt nun genau dieser Schutz für kleinere Anlagen. Dies würde mit besonderer Härte Unternehmen des Mittelstandes treffen und schlechter stellen als internationale, europäische und auch nationale Mitbewerber mit größeren Anlagen. Sollte kein effektiver Carbon-Leakage-Schutz für die auf diese Weise vom BEHG betroffenen Unternehmen vorgesehen werden, würden diese Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv geschwächt, bis hin zur Frage des Fortbestandes.

Zielrichtung ist es, insbesondere den energieintensiven Mittelstand in Deutschland vor weiteren Wettbewerbsbenachteiligungen aufgrund der im BEHG beschlossenen neuen Belastungen zu schützen.