Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.