Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 169. Sitzung am 19. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 016/9577 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen - Drucksache 016/1031 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt:

"Artikel 3a
Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird aufgehoben."