Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.