Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/2019 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert: