Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetz es
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/2019 - den von der Bundesregierung eingebrachten
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Der äußere Rahmentext wird wie folgt gefasst:
"Das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:"
2. Dem bisherigen Wortlaut wird folgender innerer Rahmentext vorangestellt:
1. § 26 wird wie folgt gefasst:
3. In der neuen Nummer 1 wird im Wortlaut des § 26 Abs. 1 Satz 4 die Angabe "1 000 Euro " durch die Angabe "400 Euro " ersetzt.
4. Folgende Nummer 2 wird angefügt:
2. In § 137k wird die Angabe "31. Dezember 2006 " durch die Angabe "31. Dezember 2008 " ersetzt.
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