Empfehlungen der Ausschüsse 914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetz und zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Rechts über forstliches Vermehrungsgut

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Der Bundesrat stellt fest, dass die von der Bundesregierung vorgelegte "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetz" (HolzSiGVwV) nicht vollständig den ursprünglichen Forderungen des Beschlusses des Bundesrates nach einer umfassend und abschließend gültigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift entspricht (vgl. BR-Drucksache 154/13(B) HTML PDF -). Aus diesem Grund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, nach einem Zeitraum von zwei Jahren die Praxistauglichkeit der HolzSiGVwV zu evaluieren. Ziel muss es sein, die einheitliche Ausgestaltung der Überwachungstätigkeiten der Länder durch die HolzSiGVwV zu erreichen.