Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung

Der Bundesrat hat in seiner 973. Sitzung am 14. Dezember 2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. November 2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.