Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg
(Aargau)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/1965 - den von der Bundesregierung eingebrachten

unverändert angenommen.