Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie

Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 20. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.