Vorlage der Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen - COM (2014) 226 final

Auswärtiges Amt
Berlin, 11. Dezember 2014
Staatsminister für Europa

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
auf der 2522. Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 10.12.2014 wurde auf der Grundlage von Art. 305 AEUV eine politische Einigung über einen Ratsbeschluss zur Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union in seiner neuen Mandatsperiode ab dem 26.01.2015 erzielt.

Diese Einigung sieht vor, dass die Sitzverteilung für die sechs größten Delegationen im Ausschuss der Regionen, einschließlich Deutschlands, unverändert bleibt. Rechtzeitig vor Beginn der nächsten Mandatsperiode 2020 soll eine Überprüfung des Ratsbeschlusses erfolgen. Der beim Ausschuss der Ständigen Vertreter konsentierte Entwurf des Ratsbeschlusses liegt diesem Schreiben auf Englisch bei. Die deutsche Sprachfassung liegt noch nicht vor, wird aber umgehend nachgereicht. Laut Auskunft der italienischen Ratspräsidentschaft soll dies am 12.12.2014 der Fall sein.

Die Bundesregierung hat im Ausschuss der Ständigen Vertreter den Vorbehalt eingelegt, dass sie vor ihrer Zustimmung im Rat gemäß § 14 Absatz 1 EUZBLG das Einvernehmen mit dem Bundesrat herstellen muss.

Da der Ratsbeschluss bereits auf der nächsten Ratstagung (Allgemeine Angelegenheiten) am 16.12.2014 verabschiedet werden soll, wäre ich Ihnen namens der Bundesregierung dankbar, wenn der Bundesrat vor der Sitzung des Allgemeinen Rates im Europakammerverfahren nach § 45c der Geschäftsordnung des Bundesrats das entsprechende Einvernehmen nach § 14 EUZBLG herstellen würde.

Die erforderliche Eilbedürftigkeit ist gegeben. Das aktuelle Mandat des Ausschusses der Regionen läuft am 25.01.2015 aus. In allen Fällen, in denen die Europäischen Verträge eine Anhörung des Ausschusses der Regionen erfordern, könnten ohne einen neuen Ratsbeschluss über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen ab dem 26.01.2015 keine Entscheidungen mehr getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth uropean n on

Brussels, 10 December 2014 (OR. en) 16808/14
CDR 118 INST 620 AG 24 LEGISLATIVE ACTS AND OTHER Instruments
Subject: COUNCIL DECISION determining the composition of the Committee of the Regions COUNCIL DECISION of determining the composition of the Committee of the Regions THE COUNCIL OF THE EUROPEAN Union,

Having regard to the Treaty on the Functioning of the European Union, and in particular Article 305 thereof,

Having regard to the proposal from the European Commission,

Whereas:

HAS ADOPTED THIS DECISION:

Article 1

The number of members of the Committee of the Regions shall be as follows:

Belgium12
Bulgaria12
Czech Republic12
Denmark9
Germany24
Estonia6
Ireland9
Greece12
Spain21
France24
Croatia9
Italy24
Cyprus5
Latvia7
Lithuania9
Luxembourg5
Hungary12
Malta5
Netherlands12
Austria12
Poland21
Portugal12
Romania15
Slovenia7
Slovakia9
Finland9
Sweden12
United Kingdom24

Article 2

This Decision shall enter into force on the date of its publication in the Official Journal of the European Union.

It shall apply as from 26 January 2015. Done at ...,

For the Council The President