Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2016
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 636 85 - Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen - bis zu einer Höhe von 27.000 T€

Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 14. Oktober 2016

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Artikel 112 Grundgesetz erteilt hat, bei Kapitel 1102 Titel 636 85 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 27.000 T€ zu leisten.

Die höhere Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen des Bundes ergibt sich aus der gestiegenen Anzahl der in Werkstätten und Integrationsprojekten für behinderte Menschen tätigen behinderten Menschen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Absatz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) .

Auf die Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn