Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2015: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1606 Titel 893 01 - Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz -

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 7. Dezember 2015
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen nach Art. 112 Grundgesetz einem Antrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zugestimmt hat, bei Kapitel 1606 Titel 893 01 -Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 20.000 T€ zu leisten.

Der erhöhte Mittelbedarf ergibt sich aus gegenüber der Veranschlagung und den bisherigen Annahmen gestiegenen Prämienansprüchen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohnungsbau-Prämiengesetz.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn