Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FGG-Reformgesetz - FGG-RG)

Der Bundesrat stellt fest, dass das Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf.

Begründung

Der Bundesrat ist in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6. Juli 2007 von einer Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes gemäß Artikel 104a Abs. 4 GG ausgegangen, weil mit ihm Verpflichtungen zur Erbringung von Geldleistungen begründet werden - vgl. BR-Drs. 309/07(B) HTML PDF , Ziffer 3 -. Hieran ist festzuhalten. Auch wenn die Mehrbelastungen der Länder im Vergleich zur Konzeption im Gesetzentwurf geringer ausfallen, bleibt es - wie oben beschrieben - in einigen Punkten bei einer zusätzlichen Kostenbelastung der Länderhaushalte.

Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.