Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, 31. August 2017

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 960. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2017 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weil

Entschließung des Bundesrates: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass

Begründung:

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 entfiel für Frauen im Sozialleistungsbezug die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel. Seither sind diese Kosten mit dem Regelsatz aus dem Bedarf für Gesundheitspflege von derzeit 15 Euro zu finanzieren. Die Praxis zeigt jedoch, dass Kosten für viele Verhütungsmethoden damit kaum zu decken sind. Langzeitverhütungsmethoden wie z.B. die Spirale, die deutlich höhere Kosten verursachen, aber über einen langen Wirksamkeitszeitraum verfügen, sind insbesondere für Frauen, die Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, kaum zu finanzieren. Hingegen werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch für Frauen mit geringem Einkommen übernommen.

Studien belegen, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf die Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen. Damit ist für die betroffenen Frauen eine massive Einschränkung des Rechtes auf sexuelle und reproduktive Gesundheit entstanden. Einige Bundesländer und einzelne Kommunen schaffen hier mit entsprechenden Fonds oder Härtefallregelungen Abhilfe. Eine bundeseinheitliche Lösung ist jedoch zwingend erforderlich, um für alle Frauen unabhängig von ihrem Wohnort die gleichen Voraussetzungen zu schaffen.