Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008
A.
Der federführende Rechtsausschuss und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat,
1. festzustellen, dass das Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf,
2. dem Gesetz zuzustimmen.
Begründung zu 1:
Der Bundesrat ist in seiner Stellungsnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6. Juli 2008 von einer Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes gemäß Artikel 104a Abs. 4 GG ausgegangen, weil mit ihm Verpflichtungen zur Erbringung von Geldleistungen begründet werden - vgl. BR-Drs. 309/07(B) , Ziffer 3 -. Hieran ist festzuhalten. Auch wenn die Mehrbelastungen der Länder im Vergleich zur Konzeption im Gesetzentwurf geringer ausfallen, bleibt es - wie oben beschrieben - in einigen Punkten bei einer zusätzlichen Kostenbelastung der Länderhaushalte.