Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08

860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Agrarausschuss und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Bundesrat hat sich mit Stellungnahme vom 13. Februar 2009 (BR-Drucksache 951/08(B) HTML PDF ) gegenüber der Kommission bereits zu dem genannten Grünbuch geäußert, da dieses mit dem Thema "Sammelklagen" zentrale Fragen des Zivilprozessrechts anspricht, die weit in die nationalen Prozessordnungen der Mitgliedstaaten hineingreifen.

Die Überlegungen der zuständigen Generaldirektion "Gesundheit und Verbraucher" zum kollektiven Rechtsschutz sind ausweislich des erwähnten Konsultationspapiers inzwischen in eine neue Phase getreten. Das Papier lässt in Option 5 die Tendenz erkennen, mit einem Musterklageverfahren ein Instrument zu wählen, das sich - im Gegensatz zu US-amerikanischen Modellen - an kontinentaleuropäischen Rechtsvorstellungen orientiert. Das ist einerseits zu unterstützen; andererseits sollte die bereits zum Grünbuch formulierte Position des Bundesrates, gemeinschaftsrechtliche Vorgaben an kollektive Rechtsinstrumente erst nach Abschluss und auf der Basis der derzeit in den Mitgliedstaaten laufenden Experimentierphase zu formulieren, in Brüssel nochmals deutlich vorgetragen werden.