Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08

Europäische Kommission Brüssel, den 12. November 2009
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

die Kommission begrüßt das Interesse des deutschen Bundesrates an ihrem Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher {KOM (2008) 794} und die hilfreichen Kommentare zu den einzelnen Optionen des Konsultationspapiers über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren.


Diese Anmerkungen werden der Kommission bei ihrer Entscheidungsfindung von Nutzen sein.
Die Kommission möchte erneut darauf hinweisen, dass eine EU-weite Regelung für Sammelklagen nur dann erfolgen soll, wenn ein Eingreifen auf europäischer Ebene erwiesenermaßen notwendig ist. Die Kommission ist sehr an den Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit ihren eigenen kollektiven Rechtsdurchsetzungssystemen interessiert. Sie werden künftigen Initiativen auf EU-Ebene zugute kommen.
Die Kommission hat alle Beiträge zum Konsultationspapier und eine Stellungnahme zu den Antworten auf ihrer Website veröffentlicht. Künftigen Initiativen wird eine sorgfältige Bewertung der Ergebnisse der Anhörung vorausgehen.
Ich freue mich darauf, unseren politischen Dialog in der Zukunft weiter zu vertiefen.


Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström