Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 170. Sitzung am 20. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/9645 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität - Drucksache 016/7218 - unverändert angenommen.