Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität

Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 20. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.