Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes

Der Bundesrat hat in seiner 950. Sitzung am 4. November 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Oktober 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.