Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/11176 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 17/10750 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

"Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 360 wird wie folgt gefasst:

" § 360 Umlagesatz Der Umlagesatz beträgt 0,15 Prozent."

2. § 361 wird wie folgt geändert:

2. Die bisherigen Artikel 2 und 3 werden die Artikel 3 und 4.

Fristablauf: 23.11.12
Erster Durchgang: Drucksache. 454/12 (PDF)