Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 951. Sitzung am 25. November 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Oktober 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.