Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 848. Sitzung am 10. Oktober 2008 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.