Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben
(Flexirentengesetz)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, 8. September 2017
Parlamentarische Staatssekretärin

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, anbei übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates (BR-Drucksache 628/16(B) HTML PDF ).

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Lösekrug-Möller

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehrenamtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung vom 25. November 2016 (BR-Drs. 628/16(B) HTML PDF ) vom 30. August 2017

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das ehrenamtliche Engagement der vielen Bürgerinnen und Bürger wegen seiner besonderen Bedeutung für unsere Gesellschaft besondere Wertschätzung und Anerkennung verdient.

Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze einen Änderungsantrag eingebracht. Danach wird die Übergangsregelung für die Nichtberücksichtigung von Aufwandsentschädigungen von kommunalen Ehrenbeamten als Hinzuverdienst bei Alters- und bei Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung über den 30. September 2017 hinaus auf den 30. September 2020 verlängert. Das Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze ist am 21. Juli 2017 in der geänderten Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Wie Aufwandsentschädigungen im Rentenrecht nach Ablauf der Übergangsregelung zu behandeln sind, ist erst in der neuen Legislaturperiode zu entscheiden.

* Siehe Drucksache 628/16(B) HTML PDF