Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006

Punkt 29 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt ergänzend beschließen:

Soweit die Besetzung mit Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern dies zulässt, sieht der Bundesrat in einer geschlechterparitätischen Besetzung von Monitoring-/Begleitausschüssen einen wichtigen Schritt, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern. Heterogen zusammengesetzte Gremien gewährleisten bessere Entscheidungsprozesse und damit in der Tendenz auch bessere Entscheidungsergebnisse.