Beschluss des Bundesrates
Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 903. Sitzung am 23. November 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2012 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.