Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel

Der Bundesrat hat in seiner 826. Sitzung am 13. Oktober 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Kennzeichnung von tiefgefrorenen Lebensmitteln mit der Ausweisung bestimmter Informationen verpflichtend für alle Stufen der Lebensmittelkette festgelegt wird. Hierzu sollte insbesondere das Einfrierdatum als obligatorische Angabe für alle Tiefkühlprodukte vorgeschrieben werden. Für Fleisch sollte zudem auch die Angabe des Datums vorgeschrieben werden, an dem das Fleisch erschlachtet worden ist. Daraus könnte ein optimaler Informationsgehalt für den Verbraucher und die amtliche Überwachung gleichermaßen gezogen werden.

Mit dieser Zielsetzung soll ein Beitrag für mehr Transparenz und mehr Nachhaltigkeit des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in allen Mitgliedstaaten erreicht werden.